Was ist eIDAS?
eIDAS steht für electronic Identification, Authentication and trust Services. Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für sichere elektronische Transaktionen in den europäischen Mitgliedstaaten festlegt. eIDAS stellt sicher, dass digitale Identifizierung, elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste grenzüberschreitend rechtlich anerkannt und interoperabel sind, und ermöglicht sichere sowie konforme digitale Dienste im Einklang mit der DSGVO und den AML5-Anforderungen.
Wie funktioniert eIDAS?
Die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) wurde eingeführt, um einen einheitlichen digitalen Markt zu schaffen, in dem Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen elektronisch mit derselben rechtlichen Wirkung interagieren können wie bei persönlichen Transaktionen. Sie definiert die Standards für elektronische Identifizierung (eID), elektronische Signaturen (einschließlich qualifizierter elektronischer Signaturen), elektronische Siegel, Zeitstempel und andere Vertrauensdienste. eIDAS macht diese Werkzeuge in allen EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtlich gültig und gegenseitig anerkannt.
eIDAS spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermöglichung sicherer digitaler Dienste, sei es beim Remote-Onboarding eines Kunden, beim Unterzeichnen eines grenzüberschreitenden Vertrags oder bei der Authentifizierung von Nutzern für öffentliche Portale. Durch die Gewährleistung von Rechtssicherheit, technischer Interoperabilität und einem hohen Vertrauensniveau unterstützt eIDAS eine breite Palette von Initiativen zur digitalen Transformation sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Es trägt außerdem dazu bei, die Einhaltung weiter gefasster Datenschutz- (DSGVO) und Geldwäschebekämpfungsvorschriften (AML5) sicherzustellen.
Als Teil des sich entwickelnden europäischen Ökosystems für digitale Identitäten führte eIDAS 2.0 die Europäische Digitale Identitäts-Wallet ein, die Privatpersonen und Unternehmen eine sichere Möglichkeit bietet, verifizierte Identitätsattribute und Nachweise grenzüberschreitend zu speichern und zu teilen.
Wesentliche Merkmale
- Eine Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt
- Begründet die rechtliche Gültigkeit und gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierung und Vertrauensdienste
- Definiert Vertrauensniveaus für elektronische IDs: niedrig, substanziell und hoch
- Ermöglicht grenzüberschreitende digitale Transaktionen und öffentliche Dienste
- Unterstützt die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz) und AML5 (Geldwäschebekämpfung)
- Bietet eine rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen, einschließlich QES, die die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat
- Führt Trust Service Providers (TSPs) ein, die geprüft und zertifiziert werden, um konforme Dienste bereitzustellen
Beispiele
- Ein bulgarischer Bürger nutzt seine nationale eID, um über die eIDAS-Interoperabilität auf Gesundheitsdienste in Österreich zuzugreifen
- Eine Bank in Italien akzeptiert eine qualifizierte elektronische Signatur, die von einem Vertrauensdiensteanbieter in Frankreich ausgestellt wurde, wenn sie einen Firmenkunden onboardet
- Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen unterzeichnet eine grenzüberschreitende Vereinbarung mit einem spanischen Partner unter Verwendung von QES, vollständig konform gemäß eIDAS
- Ein estnischer Unternehmer greift mit einer von eIDAS anerkannten Identität auf das Online-Antragsportal für Fördermittel der Europäischen Kommission zu
- Eine staatliche Einrichtung überprüft einen Zeitstempel und ein digitales Siegel, die von einem zertifizierten TSP in einem anderen EU-Land ausgestellt wurden
Verwandte Begriffe
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP)
- Elektronische Identifizierung
- Europäische Digitale Identitäts-Wallet
- AML5 (Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche)
Referenzen
Europäische Kommission – Überblick über die eIDAS-Verordnung
EUR-Lex – eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014)
Europäische Kommission – eIDAS 2.0 und die Europäische Digitale Identität
