Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur (oder eSign) ist eine digitale Möglichkeit, Dokumente, Vereinbarungen oder Formulare zu unterzeichnen, ohne sie ausdrucken oder einen physischen Stift verwenden zu müssen. Sie steht für die Zustimmung oder Genehmigung einer Person und kann sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext verwendet werden. In der EU werden elektronische Signaturen durch die eIDAS-Verordnung geregelt, die ihre rechtliche Gültigkeit sicherstellt und die Einhaltung von Rahmenwerken wie DSGVO und AML5 unterstützt.
Wie funktionieren elektronische Signaturen?
Eine elektronische Signatur ist jede elektronische Daten, die an andere elektronische Daten angehängt oder logisch mit ihnen verknüpft ist und von einem Unterzeichner zum Signieren verwendet wird. Sie kann viele Formen annehmen, von einem gescannten Bild einer handschriftlichen Unterschrift bis hin zu einem getippten Namen, einem Kontrollkästchen oder einer digital erzeugten kryptografischen Signatur. eSignaturen können je nach erforderlichem Sicherheitsniveau, Identitätsprüfung und rechtlicher Wirkung einfach, fortgeschritten oder qualifiziert sein.
Nach der eIDAS-Verordnung ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eSign-Variante mit dem höchsten Maß an Sicherheit. Sie ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und erfordert eine Identitätsprüfung durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP). Unternehmen nutzen elektronische Signaturen, um Prozesse zu beschleunigen, Papierkram zu reduzieren und Kunden ein nahtloses digitales Erlebnis zu bieten. Sie sind besonders wertvoll bei Ferninteraktionen, bei denen Zeit, Ort und Bequemlichkeit entscheidend sind.
eSigning verbessert die Einhaltung der DSGVO durch die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten und der AML5 durch die Überprüfung der Identität der Unterzeichner bei sensiblen Transaktionen. Es ist ein zentraler Bestandteil sicherer Strategien zur digitalen Transformation in Branchen wie Banken, Versicherungen, Immobilien, Gesundheitswesen und Verwaltung.
Wichtige Merkmale
- Rechtlich anerkannt gemäß der eIDAS-Verordnung
- Kann je nach Sicherheitsniveau einfach, fortgeschritten oder qualifiziert sein
- Ermöglicht Fernsignaturen und digitale Workflows
- Bietet Authentifizierung, Integrität und Nichtabstreitbarkeit
- Unterstützt die Einhaltung von DSGVO und AML5
- Wird häufig mit Identitätsprüfung oder biometrischer Bestätigung verwendet
- Kann über Mobile Apps, SMS-OTPs oder digitale Zertifikate implementiert werden
Beispiele
- Ein Nutzer unterzeichnet einen Mietvertrag aus der Ferne mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von Evrotrust
- Ein Kunde stimmt auf einer Finanzplattform einer Dienstleistungsvereinbarung mit einer sicheren elektronischen Signatur und verifizierter ID zu
- Ein Regierungsmitarbeiter unterzeichnet offizielle Dokumente digital mit einem von einem QTSP ausgestellten Zertifikat
- Ein Anwalt schließt eine Mandantenvereinbarung mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ab, die in das digitale Portal der Kanzlei integriert ist
- Ein Gesundheitsdienstleister erfasst die Einwilligung des Patienten über einen tabletbasierten eSign-Prozess am Behandlungsort
Verwandte Begriffe
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Vertrauensdiensteanbieter (TSP)
- Digitale Identität
- eIDAS
- Elektronische Identifizierung
Referenzen
EUR-Lex – eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014)
Europäische Kommission – Rahmen für Vertrauensdienste
Europäischer Datenschutzausschuss – Leitlinien zur Einhaltung der DSGVO
